Gebärdensprachvideos nach BITV 2.0

Inhalt

Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0) gibt den Rahmen vor, wie digitale Kommunikation barrierefrei gestaltet werden kann. Grundlage für den Erlass ist das Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Die erste Fassung aus dem Jahr 2002 setzt vor allem die Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte (WCAG) um. Ab dem Jahr 2007 wurde die  BITV überarbeitet, und zum Beispiel veraltete Technologien gestrichen. Vor allem aber wurden mit der Veröffentlichung der BITV 2.0 im Jahr 2011 wurden vor allem aber auch die Anforderungen von Menschen mit Hörbehinderungen und Menschen mit Lernschwierigkeiten berücksichtigt.

Internationale Standards seit 2019 durch EU-Verordnung

Die jüngste Fassung der BITV 2.0 ist aus dem Jahr 2019. Darin sind vor allem die Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/2102 zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen umgesetzt.

Die BITV 2.0 und Gebärdensprachvideos

Gebärdensprachvideo nach BITV 2.0
Eine Vorgabe der BITV 2.0: Vorder- und Hintergrund müssen kontrastreich sein.

Diese Verordnung gilt für alle Internetauftritte sowie alle öffentlich zugänglichen Intranetangebote von Behörden der Bundesverwaltung.

Dabei müssen folgende Informationen gegeben werden:

  • Informationen zu den wesentlichen Inhalten
  • Hinweise zur Navigation
  • eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.

Beratung, Textredaktion und Produktion

Oftmals ist einige Erfahrung notwendig, um diese Anforderungen in den Texten umzusetzen, die anschließend in die Gebärdensprache übersetzt werden. Deshalb umfass unser Profolio neben der Produktion auch die Beratung und das Schreiben der Texte. Da wir die Zielgruppe sehr genau kennen, können wir gezielt auf ihre Bedürfnisse und Wünsche eingehen. Als Journalisten wissen wir, wie auch komplizierte Sachverhalte einfach und verständlich dargestellt werden können.

Selbstverständlich stehen wir unseren Kunden während des gesamten Projekts beratend zur Seite und erfüllen auch besondere Wünsche.

Umsetzung der BITV 2.0

Neben den Anforderungen an die Inhalte der Texte gibt die Anlage 2 der BITV 2.0 die Mindeststandards für die Produktion von Gebärdensprachvideos vor. Dazu zählen:

  • Die Erkennbarkeit des Dolmetschers, insbesondere der Hände und des Mundbilds
  • Kontrast des Vorder- und Hintergrunds
  • Das Format (Auflösung und Bildrate)
  • Die Möglichkeit des Downloads

Sie geben einen ganz groben Anhaltspunkt zum Format der Videos. Wir erfüllen diese Mindeststandards nicht nur, unsere Produktion geht weiter darüber hinaus. Einige Aspekte sind:

  • Übersetzung durch ein Team aus tauben und hörenden Dolmetschern
  • 4-Augen-Prinzip bereits während der Produktion
  • Höchste Qualität durch Full-HD Aufnahmen im XDCAM-Format. Damit erfüllen wir die Fernseh-Norm

Die BITV 2.0 im Vergleich

In der folgenden Tabelle sehen Sie die Anforderungen aus der Anlage 2 der BITV 2.0. Daneben stehen unsere, darüber hinausgehende Leistungen.

 Vorgaben der BITV 2.0unsere Leistungen
1.– Schatten auf dem Körper des Darstellers vermeiden
– Mimik und  Mundbild gut sichtbar
– Keine ‚Darsteller‘, sondern DGS-DolmetscherInnen und Kameraprofis- Studioproduktion mit Greenscreen und professioneller Beleuchtung
2– Hintergrund ist statisch
– kein schwarzer oder weißer Hintergrund
– ans Design angepasster Hintergrund nach Vorgaben der BITV- auf Wunsch Farbverlauf

 

– Kontrast entspricht den Vorgaben der WCAG 2.0 bzw. WCAG 2.1

3.– Hintergrund, Kleidung und Hände des Darstellers kontrastreich
-dunkle und einfarbige Kleidung
– grundsätzlich schwarze Kleidung- andere Kleidung nach Absprache
4.– DGS-Logo für die Deutsche Gebärdensprache
– Logo im Design des Webauftritts
– Einbindung nach den Wünschen des Auftraggebers nach Absprache
5.– Auflösung mind. 320 x 240 Pixel.– Produktion in Full HD- Sondergrößen (4K) möglich

 

– an Format und Wiedergabe angepasste Größe

6.– Bildfolge mind. 25 Bilder je Sekunde– Produktion mit 50 Vollbildern pro Sekunde, auf Wunsch mit geringerer Framerate.
7..– Download-Möglichkeit
– Infos zu Größe und Auflösung
– umfassende Beratung inklusive

Einen ähnlichen Vergleich haben wir auch für die Anforderungen an die Leichte Sprache nach den Vorgaben der BITV 2.0 zusammengestellt.

Animation und Einbindung weiterer Medien

Schnitt eines DGS-Videos unter Berücksichtigung der BITV 2.0
Professioneller Videoschnitt eines DGS-Videos in einem Fernsehbeitrag

Die Animation der Videos – zum Beispiel um die Navigation der Webseiten genauer zu erklären – gehört zu den häufigsten Anfragen. Auch hier unterstützen wir unsere Kunden bei der Auswahl für das beste Ergebnis. Ein Beispiel: in einem Fall ist es sinnvoll, dass der Dolmetscher während der Pausen im Off ist, also nicht zu sehen. Der Fokus wird vollständig auf die Animation gelenkt, die bildfüllend dargestellt werden kann. In einem andere Fall ist der Dolmetscher im On, er kann die Animation erläutern. Wir haben für Sie die passende Lösung, schließlich spielen viele weitere Aspekte eine Rolle: Soll das Video auf dem Smartphone dargestellt werden? Wer ist die Zielgruppe? Ändert sich die Darstellung, so dass das Video relativ zeitnah umgeschnitten werden muss? …

Fragen Sie uns, wir haben die passende Lösung.

Untertitel

Untertitel sind für die Gebärdensprachvideos nicht verpflichtend, werden aber häufig von Auftraggebern gefordert. Selbstverständlich erstellen wir diese auf Wunsch.

Eine Video, unterschiedliche Fassungen

Gegebenenfalls kann es sogar sinnvoll sein, die Videos in mehreren Fassungen  anzubieten. Zum Beispiel benötigen taubblinde Menschen einen dunkleren Hintergrund und möglicherweise eine höhe Auflösung, um die Gebärden erkennen zu können.

Optimierung für Mobilgeräte

Soll das Video zusätzlich auf dem Smartphone dargestellt werden, ist es sinnvoll, Logos anders einzublenden und Kapitelüberschriften zu überarbeiten. Diese Themen sind zum Beispiel nicht in BITV 2.0 geregelt. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Einsatzmöglichkeiten von Gebärdensprachvideos.