WCAG steht für Webcontent-Accessibility-Guidelines, zu deutschen: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. Die Version 2.0 wurde im Jahr 2008 veröffentlicht. Auf dieser Grundlage basiert die BITV 2.0. Mit den WCAG 2.0 kann nachgewiesen werden. ob Webinhalte barrierefrei sind. Sie basiert auf vier Prinzipien:
- Wahrnehmbar
- Bedienbar
- Verständlich
- Robust
Die Prinzipien sind in 12 Richtlinien untergliedert:
- Textalternativen
- Zeitbasierte Medien
- Anpassbar
- Unterscheidbar
- Per Tastatur zugänglich
- Ausreichend Zeit
- Anfälle
- Navigierbar
- Lesbar
- Vorhersehbar
- Hilfestellung bei der Eingabe
- Kompatibel
Konkrete Vorgaben für barrierefreie Internetauftritts
Die zwölf Richtlinien werden in 61 Erfolgskriterien aufgeschlüsselt. Sie bieten konkrete Vorgaben für die barrierefreie Umsetzung von Internetauftritten. Informationen zum Verständnis sind im Prinzip 3 („Verständlich) unter der Richtlinie 9 (lesbar) zusammengefasst. Ein für die Leichte Sprache wesentliches Kriterium ist aber zum Beispiel auch der Kontrast. Hinweise dazu sind in den WCAG 2.0 unter den Punkten 1.4.3 und 1.4.6 geregelt (Prinzip 1: Wahrnehmbar Richtlinie 4: Unterscheidbar). Wir haben getestet, welche Auswirkungen die Verordnung in der Praxis hat.
Drei Grade der Barrierefreiheit
Die WCAG 2.0 sehen drei Konformitätsstufen vor, sie beschreiben das Maß der Barrierefreiheit. Stufe A beschreibt die minimalen Anforderungen. Die BITV 2.0 basiert auf der weitergehenden Stufe AA. Die Stufe AAA legt die weitestgehenden Bedingungen fest. Sie ist in der Regel jedoch nicht für eine Webseite vollständig erreichbar.