Die WCAG 2.1? (Barrierefreie Inhalte)

Von | 20. Juni 2018

Die WCAG 2.1 sind eine Erweiterung der WCAG 2.0 und wurden im Juni 2018 veröffentlicht. WCAG steht dabei für Webcontent-Accessibility-Guidelines, also übersetzt: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. Teile der Richtlinien sind Grundlage der BITV 2.0.  Die WCAG 2.1 (englische Seite) beschreiben insgesamt 17  neue Erfolgskriterien:

Prinzip 1: Wahrnehmbarkeit

  • Orientierung (1.3.4. Stufe AA – z.B. für die Darstellung auf dem Smartphone)
  • Eingabezweck identifizieren (1.3.5. Stufe AA)
  • Zweckbestimmung (1.3.6. Stufe AAA – Diese beiden Kriterien richten sich in erster Linie an Nutzer mit kognitiven und Lernbehinderungen. Zusätzliche Technologien und Toole helfen Nutzern, Inhalte besser zu verstehen. Zum Beispiel können Nutzer mit Passwortmanagern Felder auf der Seite automatisch ausgefüllen.)
  • Reflow (1.4.10. Stufe AA- Vergrößerung auf 400 Prozent ohne Verlust von Inhalt und waagerechtem Scrollen.)
  • Nicht-Text-Kontrast (1.4.11. Stufe AA – betrifft zum Beispiel den Kontrast von Schaltflächen und Menüs.)
  • Textabstand (1.4.12. Stufe AA – Zeilenabstand mindestens eineinhalbfache Schriftgröße, nach einem Absatz doppelt. Abstand zwischen Wörtern und Buchstaben kann der Nutzer bei Bedarf erhöhen.)
  • Inhalt auf Hover oder Fokus (1.4.13. Stufe A- betrifft die bessere Sichtbarkeit von Inhalten beim Mouseover- oder Cover-Effekt, zum Beispiel beim Einblenden von Zusatzinformationen. Sie bleiben auch dann sichtbar, wenn der Mauszeiger weiter verschoben wird.)

Prinzip 2: Bedienung

  • Tastenkombinationen (2.1.4. Stufe A – Die Kombinationen sind abschaltbar oder nur zuweisbar.)
  • Timeouts (2.2.6. Stufe AAA – füllt eine Lücke zum Thema Datenverlust aus den WCAG 2.0)
  • Animationen für Interaktionen (2.3.3. Stufe AAA – Bewegungsanimationen durch Bewegungen können ausgeschaltet werden, sofern sie nicht unverzichtbar sind.)
  • Zeigergesten (2.5.1.Stufe A – betrifft vor allem Mobilgeräte mit Touchscreen- Tastenkombinationen, die normalerweise durch Gesten, wie zum Beispiel ‚wischen‘ ausgeführt werden)
  • Zeigerunterdrückung (2.5.2.Stufe A- betrifft Mobilgeräte: versehentliche Aktionen mit Maus, Stift oder Finger auf dem Bildschirm sollen verhindert werden.)
  • Label im Namen (2.5.3. Stufe A – Nutzer, die die Spracheingabe nutzen, können eindeutig navigieren, da immer Text in Elementen hinterlegt ist.)
  • Bewegungsbestätigung (2.5.4. Stufe A – Mobile Geräte haben häufig einen Bewegungssensor und erlauben entsprechende Eingaben. Die Richtlinie stellt sicher, dass eine Alternative vorhanden ist.)
  • Zielgröße (2.5.5. Stufe AAA – regelt die Mindestgröße von Schaltflächen)
  • Gleichzeitige Eingabemechanismen (2.5.6. Stufe AAA – Interaktionen können gleichzeitig über verschiedene Eingabegeräte erfolgen, zum Beispiel Stift, Touchscreen und Tastatur.)

Prinzip 3: Verständlichkeit

  • keine Änderungen im Vergleich zu den WCAG 2.0

Prinzip 4: Robustheit

  • Statusmeldungen (4.1.3. Stufe AA – Statusmeldungen können über eine Rolle oder Eigenschaften so festgelegt werden, um sie dem Benutzer mithilfe unterstützender Technologien ohne Fokus anzeigen zu können..)

Die WCAG berücksichtigen vor allem die neuen Entwicklungen durch den Einsatz mobilen Geräten und von Web-Apps. Die Richtlinien haben keinen oder nur einen sehr geringen Einfluss auf die Produktion von Texten in Leichter Sprache.